Pflegezentrum Bremerhaven Lloydstrasse

1. Voraussetzungen

Das Pflegeversicherungs-Gesetz zielt darauf ab, die Absicherung von Pflegebedürftigen zu verbessern und zu sichern. Die Leistungen der Pflegeversicherung sind darauf ausgerichtet, dass ein Pflegebedürftiger möglichst zu Hause versorgt wird und somit eine stationäre Pflege vermieden oder verkürzt werden kann. Mit einer Reihe von Maßnahmen sollen pflegende Angehörige oder sonstige nahestehende Personen unterstützt und entlastet werden.

Als “pflegebedürftig” definiert das Gesetz Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlich und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen.

Die Hilfe besteht in der Unterstützung, in der teilweisen oder vollständigen Übernahme der Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens oder in der Beaufsichtigung oder Anleitung mit dem Ziel, dass der Pflegebedürftige die erforderlichen Pflegemaßnahmen wieder selbst übernimmt.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten:

  • Sie müssen in der Pflegeversicherung mit Beiträgen oder beitragsfrei versichert sein (§ 1 Abs. 2)
  • Sie müssen pflegebedürftig sein (§ 14)
  • Sie müssen eine Vorversicherungszeit erfüllen (§ 33 Abs. 2)
  • Sie müssen einen Antrag stellen (§ 33 Abs. 1)