Pflegezentrum Bremerhaven Lloydstrasse

Pflegestufen

Pflegestufe I – erheblich Pflegebedürftige

Dies sind Personen, die für wenigstens zwei Verrichtungen aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung und Mobilität mindestens einmal täglich der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Der wöchentliche Pflegeaufwand aller für die Versorgung notwendigen Verrichtungen muss im Tagesdurchschnitt mindestens 1 ½ Stunden betragen. Dabei hat der pflegerische Aufwand gegenüber dem hauswirtschaftlichen Aufwand im Vordergrund zu stehen, d. h. vom angegebenen zeitlichen Mindestaufwand müssen mehr als die Hälfte (mehr als 45 Minuten täglich) für die Grundpflege und ggf. für pflegeunterstützende Maßnahmen aufgewendet werden.

Pflegestufe II - Schwerpflegebedürftige

Dies sind Personen, die mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten Hilfebedarf bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität haben. Zusätzlich müssen  mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt werden. Der wöchentliche Pflegeaufwand nach Art und Schwere seiner Pflegebedürftigkeit erforderlichen Leistungen der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung hat im Tagesdurchschnitt mindesten 3 Stunden zu betragen. Dabei muss der pflegerische Aufwand und ggf. die pflegeunterstützenden Maßnahmen gegenüber dem hauswirtschaftlichen Aufwand eindeutig das Übergewicht haben (mindestens zwei Stunden täglich).

Pflegestufe III – Schwerstpflegebedürftige

Dies sind Personen, die “Rund-um-die-Uhr” bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität der Hilfe bedürfen. Der Hilfebedarf muss regelmäßig auch in der Nacht bestehen. Der wöchentliche Pflegeaufwand muss im Tagesdurchschnitt mindestens fünf Stunden betragen. Dabei muss der pflegerische Aufwand mindestens 4 Stunden täglich betragen. Für besonders schwere Fälle sehen die speziellen Härtefallregelungen eine erweiterte Leistung vor.