Soll über den Antrag zur Einstufung in die Pflegeversicherung entschieden werden, kommt der Medizinische Dienst (bitte hier klicken, um zu den Begutachtungsrichtlinien zu gelangen) zu Ihnen nach Hause. Er erstellt ein Gutachten über die Schwere der Pflegebedürftigkeit und über mögliche Hilfen. Die Pflegekasse entscheidet dann, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und welche Pflegestufe Anwendung findet.
Folgende Hilfen finden zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst Berücksichtigung:
Gewöhnliche und regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen sind: