Pflegezentrum Bremerhaven Lloydstrasse

GRUNDLAGEN DER PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT

Soll über den Antrag zur Einstufung in die Pflegeversicherung entschieden werden, kommt der Medizinische Dienst (bitte hier klicken, um zu den Begutachtungsrichtlinien zu gelangen) zu Ihnen nach Hause. Er erstellt ein Gutachten über die Schwere der Pflegebedürftigkeit und über mögliche Hilfen. Die Pflegekasse entscheidet dann, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und welche Pflegestufe Anwendung findet.

Folgende Hilfen finden zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst Berücksichtigung:

Gewöhnliche und regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen sind:

  • im Bereich der Körperpflege das Waschen, Duschen, Baden, die Zahnpflege, das Kämmen, Rasieren, die Darm- oder Blasenentleerung,
  • im Bereich der Ernährung das mundgerechte Zubereiten oder die Aufnahme der Nahrung,
  • im Bereich der Mobilität das selbstständige Aufstehen und Zubettgehen, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen oder das Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung,
  • im Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung das Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung, Spülen, Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung oder das Beheizen.