Pflegezentrum Lloydstrasse

Voraussetzungen der Häuslichen Krankenpflege

Die häusliche Krankenpflege soll die medizinische, pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung des Kranken zu Hause sicherstellen und einen Anreiz schaffen, die Krankenhausbehandlung soweit wie möglich zu verkürzen oder sogar zu vermeiden.

Die Voraussetzungen für die Gewährung von häuslicher Krankenpflege sind, dass

  • der Versicherte krank ist und der ärztlichen Behandlung bedarf
  • eine im Haushalt lebende Person den Kranken nicht pflegen kann
  • die häusliche Krankenpflege ärztlich verordnet ist
  • die Pflege im eigenen Haushalt des Versicherten oder seiner Familie durchgeführt wird
  • die Pflege durch eine geeignete Pflegekraft erfolgt
  • Krankenhausbehandlung geboten, aber nicht ausführbar ist oder nicht notwendig bzw. verkürzt wird
  • oder die hausärztliche Behandlung gesichert wird

Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für diese Leistungen, solange sie ärztlich verordnet und medizinisch notwendig sind auf der Grundlage der Ärzterichtlinien zur Verordnung häuslicher Krankenpflege.

Sofern die Versicherten nicht von Zuzahlungen befreit sind, müssen je ärztliche Verordnung 10,- € sowie für die ersten 28 Tage pro Jahr 10 % der tatsächlichen Kosten der durchgeführten häuslichen Krankenpflege an die Krankenkasse gezahlt werden.

Inhalte der häuslichen Krankenpflege

Häusliche Krankenpflege zur Vermeidung oder Verkürzung einer Krankenhausbehandlung umfasst die im Einzelfall erforderliche Grundpflege, Behandlungspflege sowie die hauswirtschaftliche Verso rgung für höchstens vier Wochen (28 Tage). Im Regelfall übernehmen die Krankenkassen allerdings meist nur für vorerst 5 bzw. 10 Tage die Kosten.

Häusliche Krankenpflege zur Sicherstellung der hausärztlichen Therapie umfasst die medizinische Behandlungspflege.

Grundpflege: Dazu gehören z. B. das Betten und Lagern, Hilfen im hygienischen Bereich (Ausscheidungen), Körperpflege, Tag- und Nachtwachen.

Behandlungspflege: Dazu zählen die medizinischen Hilfeleistungen, die vom behandelnden Arzt an Pflegekräfte delegiert werden, z. B. Injekti onen, Verbandwechsel, Dekubitusversorgung, Infusionstherapien, Wundbehandlungen, Krankenbeobachtung, Kompressionstherapien, Verabreichung von Medikamenten o.ä.

Hauswirtschaftliche Versorgung:

Umfasst nur die notwendigen Maßnahmen “um das Krankenbett” herum sowie z.B. die Zubereitung der Mahlzeiten, Müllentsorgung o.ä. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für diese Leistungen nur bei Vermeidung und Verkürzung von Krankenhausaufenthalt. (Haushaltshilfe ist gesondert zu beantragen).